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   FG Münster, 18.02.2020 - 6 K 46/17 E, G   

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FG Münster, 18.02.2020 - 6 K 46/17 E, G (https://dejure.org/2020,10589)
FG Münster, Entscheidung vom 18.02.2020 - 6 K 46/17 E, G (https://dejure.org/2020,10589)
FG Münster, Entscheidung vom 18. Februar 2020 - 6 K 46/17 E, G (https://dejure.org/2020,10589)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einkommensteuer - Zu den Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch und zum Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines Fahrzeugs für Zwecke des § 7g

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückgängigmachung eines seitens des Klägers gebildeten Investitionsabzugsbetrages für ein Wohnmobil; Erforderlichkeit einer vollständigen und zeitnahen Erfassung auch der Fahrtanlässe bei der Nutzung elektronischer Fahrtenbücher

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Elektronische Fahrtenbücher: vollständige und zeitnahe Erfassung notwendig

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    IAB für Wohnmobil: Ohne Fahrtenbuch droht Rückgängigmachung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Besteuerung der Privatnutzung nach 1-%-Regel bei verworfenem Fahrtenbuch

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Einkommensteuer - 1 %-Regelung und Investitionsabzugsbetrag bei Wohnmobilen im Betriebsvermögen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 16.11.2005 - VI R 64/04

    Computerdatei als ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

    Auszug aus FG Münster, 18.02.2020 - 6 K 46/17
    Der Begriff des ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs ist gesetzlich nicht näher bestimmt (vgl. BFH-Urteil vom 16.11.2005 VI R 64/04, BFHE 211, 513, BStBl II 2006, 410).

    Dazu gehört auch, dass das Fahrtenbuch zeitnah und in geschlossener Form geführt worden ist und dass es die zu erfassenden Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstands vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergibt (vgl. BFH-Urteil vom 16.11.2005 VI R 64/04, a.a.O).

    Die genannten Anforderungen lassen sich in ihren wesentlichen Zügen bereits aus dem Wortlaut des Gesetzes herleiten (vgl. BFH-Urteil vom 16.11.2005 VI R 64/04, a.a.O).

    Da die dabei zu führenden Aufzeichnungen eine "buch"-förmige äußere Gestalt aufweisen sollen, verlangt der allgemeine Sprachgebrauch des Weiteren, dass die erforderlichen Angaben in einer gebundenen oder jedenfalls in einer in sich geschlossenen Form festgehalten werden müssen, die nachträgliche Einfügungen oder Veränderungen ausschließt oder zumindest deutlich als solche erkennbar werden lässt (vgl. BFH-Urteil vom 16.11.2005 VI R 64/04, a.a.O).

    Außerdem müssen die geführten Aufzeichnungen eine ordentliche und damit im Wesentlichen eine übersichtliche äußere Form aufweisen (vgl. BFH-Urteil vom 16.11.2005 VI R 64/04, a.a.O).

    Aus Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung ergibt sich ferner, dass ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nicht nur fortlaufend in einer geordneten und geschlossenen äußeren Form, sondern vor allem auch zeitnah zu führen ist (vgl. BFH-Urteil vom 16.11.2005 VI R 64/04, a.a.O).

    Wenn jedoch der berufliche Einsatz des Fahrzeugs zugunsten einer privaten Verwendung unterbrochen wird, stellt diese Nutzungsänderung wegen der damit verbundenen unterschiedlichen steuerlichen Rechtsfolgen einen Einschnitt dar, der im Fahrtenbuch durch Angabe des bei Abschluss der beruflichen Fahrt erreichten Kilometerstands zu dokumentieren ist (vgl. BFH-Urteile vom 09.11.2005 VI R 27/05, BFHE 211, 508, BStBl II 2006, 408; vom 16.11.2005 VI R 64/04, a. a. O.; vom 16.03.2006 VI R 87/04, BFHE 212, 546, BStBl II 2006, 625; vom 14.12.2006 IV R 62/04, BFH/NV 2007, 691; vom 10.04.2008 VI R 38/06, BFHE 221, 39, BStBl II 2008, 768).

    Eine mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt den vorgenannten Anforderungen nur dann, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder zumindest in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt werden (vgl. BFH-Urteil vom 16.11.2005 VI R 64/04, a.a.O.).

    Der auf diese Weise erzeugte Datenbestand ist kein in sich geschlossenes Verzeichnis und damit auch kein Fahrten-"Buch" i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG (vgl. BFH-Urteil vom 16.11.2005 VI R 64/04, a.a.O.; gleicher Ansicht: Niedersächsisches FG, Urteil vom 05.05.2004 2 K 636/01, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2004, 1817; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2002 2 K 235/00, EFG 2002, 667).

    Dieser Anforderung wird nur die fortlaufende und zeitnahe Erfassung der Fahrten in einem geschlossenen Verzeichnis gerecht, das aufgrund seiner äußeren Gestaltung geeignet ist, jedenfalls im Regelfall nachträgliche Abänderungen, Streichungen und Ergänzungen als solche kenntlich werden zu lassen (vgl. BFH-Urteil vom 16.11.2005 VI R 64/04, a.a.O.).

  • BFH, 16.03.2022 - VIII R 24/19

    Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines PKW bei der

    Auszug aus FG Münster, 18.02.2020 - 6 K 46/17
    Die Kläger haben beantragt, das Ruhen des Verfahrens bis zum Ergehen einer die Instanz abschießenden Entscheidung des Bundesfinanzhofes im Verfahren VIII R 24/19 anzuordnen.

    Soweit die Kläger das Ruhen des Verfahrens im Hinblick auf das anhängige Verfahren VIII R 24/19 beim BFH beantragt haben, war seitens des Gerichts dem Antrag nicht nachzukommen, da der Beklagte seine Zustimmung zum Ruhen nicht erteilt hat und insoweit keine übereinstimmenden Anträge auf Ruhen des Verfahrens vorlagen.

    Soweit die Kläger hilfsweise die Zulassung der Revision im Hinblick auf ein beim BFH anhängiges Verfahren (Az. VIII R 24/19) zur Frage, auf welche Weise der für Zwecke des § 7g EStG geforderte Nachweis der ausschließlichen oder fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines PKW erbracht werden kann, beantragt haben, sieht der Senat im konkret zu entscheidenden Fall keine Vorgreiflichkeit der anhängigen Rechtsfrage.

  • BFH, 10.04.2008 - VI R 38/06

    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs trotz kleinerer Mängel

    Auszug aus FG Münster, 18.02.2020 - 6 K 46/17
    Wenn jedoch der berufliche Einsatz des Fahrzeugs zugunsten einer privaten Verwendung unterbrochen wird, stellt diese Nutzungsänderung wegen der damit verbundenen unterschiedlichen steuerlichen Rechtsfolgen einen Einschnitt dar, der im Fahrtenbuch durch Angabe des bei Abschluss der beruflichen Fahrt erreichten Kilometerstands zu dokumentieren ist (vgl. BFH-Urteile vom 09.11.2005 VI R 27/05, BFHE 211, 508, BStBl II 2006, 408; vom 16.11.2005 VI R 64/04, a. a. O.; vom 16.03.2006 VI R 87/04, BFHE 212, 546, BStBl II 2006, 625; vom 14.12.2006 IV R 62/04, BFH/NV 2007, 691; vom 10.04.2008 VI R 38/06, BFHE 221, 39, BStBl II 2008, 768).

    Allerdings hätte der Kläger insbesondere die Fahrtrouten, die im Vergleich zur kürzesten Verbindung längere Entfernungen von über 5 % ausweisen, als Umwegfahrten genauer bezeichnen müssen, damit ein Dritter diese Angaben auch nachvollziehen und überprüfen kann (vgl. zum Erfordernis der Aufzeichnung von Umwegfahrten BFH-Urteil vom 10.04.2008 VI R 38/06, BFHE 221, 39, BStBl II 2008, 768 und vorgehend Urteil des FG P vom 27.04.2006 10 K 4600/04, EFG 2006, 1664).

  • BFH, 03.01.2006 - XI B 106/05

    1%-Regelung - Nachweis der ausschließlich betrieblichen Nutzung eines Pkw

    Auszug aus FG Münster, 18.02.2020 - 6 K 46/17
    Bei einem PKW wird sich der Umfang der privaten bzw. betrieblichen Nutzung aus tatsächlichen Gründen im Regelfall durch das Führen und die Vorlage eines Fahrtenbuches nachweisen lassen (vgl. BFH-Beschluss vom 03.01.2006 XI B 106/05, BFH/NV 2006, 1264).

    Es sei vielmehr davon auszugehen, dass ein Durchschnittswert in Höhe von 1 % des abgerundeten Bruttolistenpreises in etwa einem Anteil der Privatnutzung von 20 bis 25 % entspreche (vgl. BFH-Beschluss vom 03.01.2006 XI B 106/05, a.a.O.).

  • BFH, 01.03.2012 - VI R 33/10

    Mindestanforderungen für ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

    Auszug aus FG Münster, 18.02.2020 - 6 K 46/17
    Dann genügt die Aufzeichnung des am Ende der gesamten Reise erreichten Gesamtkilometerstands, wenn zugleich die einzelnen Kunden oder Geschäftspartner im Fahrtenbuch in der zeitlichen Reihenfolge aufgeführt werden, in der sie aufgesucht worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 01.03.2012 VI R 33/10, BFHE 236, 497, BStBl II 2012, 505).
  • BFH, 16.03.2006 - VI R 87/04

    Erforderliche Angaben in ordnungsgemäßem Fahrtenbuch

    Auszug aus FG Münster, 18.02.2020 - 6 K 46/17
    Wenn jedoch der berufliche Einsatz des Fahrzeugs zugunsten einer privaten Verwendung unterbrochen wird, stellt diese Nutzungsänderung wegen der damit verbundenen unterschiedlichen steuerlichen Rechtsfolgen einen Einschnitt dar, der im Fahrtenbuch durch Angabe des bei Abschluss der beruflichen Fahrt erreichten Kilometerstands zu dokumentieren ist (vgl. BFH-Urteile vom 09.11.2005 VI R 27/05, BFHE 211, 508, BStBl II 2006, 408; vom 16.11.2005 VI R 64/04, a. a. O.; vom 16.03.2006 VI R 87/04, BFHE 212, 546, BStBl II 2006, 625; vom 14.12.2006 IV R 62/04, BFH/NV 2007, 691; vom 10.04.2008 VI R 38/06, BFHE 221, 39, BStBl II 2008, 768).
  • BFH, 09.11.2005 - VI R 27/05

    Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch - zeitnahe Führung in geschlossener Form

    Auszug aus FG Münster, 18.02.2020 - 6 K 46/17
    Wenn jedoch der berufliche Einsatz des Fahrzeugs zugunsten einer privaten Verwendung unterbrochen wird, stellt diese Nutzungsänderung wegen der damit verbundenen unterschiedlichen steuerlichen Rechtsfolgen einen Einschnitt dar, der im Fahrtenbuch durch Angabe des bei Abschluss der beruflichen Fahrt erreichten Kilometerstands zu dokumentieren ist (vgl. BFH-Urteile vom 09.11.2005 VI R 27/05, BFHE 211, 508, BStBl II 2006, 408; vom 16.11.2005 VI R 64/04, a. a. O.; vom 16.03.2006 VI R 87/04, BFHE 212, 546, BStBl II 2006, 625; vom 14.12.2006 IV R 62/04, BFH/NV 2007, 691; vom 10.04.2008 VI R 38/06, BFHE 221, 39, BStBl II 2008, 768).
  • FG Münster, 10.07.2019 - 7 K 2862/17

    Kein Nachweis der fast ausschließlich betrieblichen Nutzung eines PKW durch

    Auszug aus FG Münster, 18.02.2020 - 6 K 46/17
    Der BFH hat in der zitierten Entscheidung zwar offengelassen, auf welche andere Weise als durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch die tatsächliche Nutzung eines PKW belegt werden kann, aber ausdrücklich ausgeführt, dass es jeglicher Lebenserfahrung widerspräche, wenn ein Steuerpflichtiger die 1%-Regelung für ein Fahrzeug in Anspruch nehme, das er ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich nutze (vgl. Urteil des FG Münster vom 10.07.2019 7 K 2862/17 E, EFG 2019, 1535).
  • FG Köln, 27.04.2006 - 10 K 4600/04

    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs trotz kleinerer Mängel

    Auszug aus FG Münster, 18.02.2020 - 6 K 46/17
    Allerdings hätte der Kläger insbesondere die Fahrtrouten, die im Vergleich zur kürzesten Verbindung längere Entfernungen von über 5 % ausweisen, als Umwegfahrten genauer bezeichnen müssen, damit ein Dritter diese Angaben auch nachvollziehen und überprüfen kann (vgl. zum Erfordernis der Aufzeichnung von Umwegfahrten BFH-Urteil vom 10.04.2008 VI R 38/06, BFHE 221, 39, BStBl II 2008, 768 und vorgehend Urteil des FG P vom 27.04.2006 10 K 4600/04, EFG 2006, 1664).
  • BFH, 26.11.2009 - VIII B 190/09

    Investitionsabzugsbetrag, ausschließlich oder fast ausschließlich betriebliche

    Auszug aus FG Münster, 18.02.2020 - 6 K 46/17
    Eine fast ausschließliche betriebliche Nutzung erfordert bei einem Fahrzeug eine Nutzung für betriebliche Fahrten zu mindestens 90 % (vgl. BFH-Beschluss vom 26.11.2009 VIII B 190/09, BFHE 226, 541, BStBl II 2013, 946).
  • FG Sachsen, 28.07.2016 - 8 K 1799/15

    Einkommensteuerliche und gewerbesteuerliche Rückgängigmachung eines

  • BFH, 14.12.2006 - IV R 62/04

    Fahrtenbuch

  • FG Sachsen-Anhalt, 12.06.2013 - 2 K 1191/12

    Kein Investitionsabzugsbetrag für ein der 1%-Regelung unterliegendes

  • FG Baden-Württemberg, 27.02.2002 - 2 K 235/00

    Anerkennung eines elektronischen Fahrtenbuchs; Einkommensteuer 1996 und 1997

  • FG München, 15.12.2014 - 7 K 2748/13

    Investitionsabzug nach § 7g EStG

  • FG Niedersachsen, 05.05.2004 - 2 K 636/01

    Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch; Für ein Fahrtenbuch

  • FG Düsseldorf, 04.01.2011 - 12 V 3841/10

    Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrages für die Anschaffung eines PKW

  • BFH, 06.11.2001 - VI R 62/96

    Nach § 8 EStG zu bewertende Nutzungsüberlassung eines vom Arbeitnehmer geleasten

  • FG Hamburg, 27.09.2017 - 6 K 53/17

    Steuerberatungsgesetz: Widerruf der Bestellung als Steuerberater

  • BFH, 07.09.1993 - X B 14/93

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Entscheidungen über die Aussetzung des

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